Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen 4XOR Software Schäuble (Einzelunternehmen, Inhaber Tobias Schäuble, Dornacherstrasse 17, 4147 Aesch; nachfolgend «4XOR») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde») über Beratung, Workshops, KI-Pilotprojekte, Software-Entwicklung, Automatisierung, Websites und die laufende Betreuung. Unsere Angebote richten sich an Unternehmen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn 4XOR ihnen schriftlich zustimmt.
2. Vertragsschluss
Die Pakete und Preise auf dieser Website sind eine Einladung, ein Angebot zu stellen. Der Vertrag kommt zustande, wenn 4XOR Umfang, Starttermin und Preis schriftlich bestätigt (E-Mail genügt; nachfolgend «Auftragsbestätigung»). Bestimmungen der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
3. Leistungen zum Festpreis
Pakete zum Festpreis umfassen die in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen. Zusätzliche Leistungen oder Änderungen des Umfangs vereinbaren die Parteien schriftlich; sie können zusätzlich verrechnet werden. Bei einem KI-Pilotprojekt werden in der ersten Woche Kennzahlen vereinbart und der Prototyp daran gemessen. Zeigt sich, dass der Ansatz nicht trägt, entscheiden die Parteien gemeinsam, ob sie umsteuern oder das Projekt beenden. Wird ein Projekt vorzeitig beendet, regelt die Auftragsbestätigung die Abrechnung; fehlt eine Regelung, wird der bis dahin erbrachte Anteil des Festpreises verrechnet.
4. Preise, Rechnung und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), zuzüglich Mehrwertsteuer, wo anwendbar. Auf Wunsch stellt 4XOR in Euro (EUR) zum Tageskurs in Rechnung. Sofern die Auftragsbestätigung nichts anderes vorsieht, wird nach der Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt. Rechnungen sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR), und 4XOR kann weitere Leistungen bis zur Zahlung zurückhalten.
5. Monatliche Partnerschaft
Die laufende Betreuung (Partnerschaft) wird als monatliches Stundenkontingent vereinbart und monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Sie ist jederzeit kündbar, schriftlich (E-Mail genügt) auf das Ende des laufenden Kalendermonats. Bereits bezahlte Monate werden nicht zurückerstattet.
6. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig die nötigen Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpersonen zur Verfügung und gibt Rückmeldungen innert nützlicher Frist. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückgehen, verschieben die vereinbarten Termine entsprechend.
7. Rechte an Code und Ergebnissen
Mit der vollständigen Bezahlung gehen die Rechte an dem für den Kunden erstellten Code, der Dokumentation und den übrigen projektspezifischen Ergebnissen auf den Kunden über, und 4XOR übergibt Code, Dokumentation und Zugänge. Bis dahin darf der Kunde die Ergebnisse zu Test- und Prüfzwecken nutzen. Vorbestehende Komponenten, Werkzeuge und das allgemeine Know-how von 4XOR bleiben bei 4XOR; soweit sie in den Ergebnissen enthalten sind, erhält der Kunde daran ein unbefristetes, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht. Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen.
8. Beizug von Partnern
4XOR kann für die Leistungserbringung Partner-Entwickler aus ihrem Netzwerk (Freelancer) und weitere Unterauftragnehmer beiziehen. Diese sind vertraglich zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der vereinbarten Datenregeln verpflichtet. 4XOR bleibt gegenüber dem Kunden für die Leistung verantwortlich.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich, auch nach Vertragsende. Bearbeitet 4XOR Personendaten im Auftrag des Kunden, schliessen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung ab. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
10. Gewährleistung
4XOR erbringt ihre Leistungen sorgfältig und nach dem anerkannten Stand der Technik. KI-Systeme arbeiten mit Wahrscheinlichkeiten und können Fehler machen; KI-Lösungen werden deshalb, wo sinnvoll, mit einem Freigabeschritt ausgeliefert, und die Prüfung und Freigabe der Ergebnisse liegt beim Kunden. Mängel meldet der Kunde schriftlich innert 30 Tagen nach der Übergabe. 4XOR behebt gemeldete Mängel innert angemessener Frist durch Nachbesserung.
11. Haftung
4XOR haftet für Schäden aus rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden unbeschränkt. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den direkten Schaden und auf den Betrag beschränkt, den der Kunde für den betreffenden Auftrag bezahlt hat; bei der monatlichen Partnerschaft auf die Vergütung der letzten zwölf Monate. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für Hilfspersonen haftet 4XOR im gleichen Umfang.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von 4XOR in Aesch BL, Schweiz; zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
13. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest der AGB gültig; an ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem Zweck am nächsten kommt. 4XOR kann diese AGB anpassen; für laufende Verträge gilt die Fassung bei Vertragsschluss.
Stand: Oktober 2026